AGB

mietefotobox eine marke der STef-Elelktrotechnik GmbH

Allgemeinen Geschäftsbedingungen der mietefotobox.at

 Gültig ab 01.09.2023

1. Geltung
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns STEF-Elektrotechnik GmbH und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.2. Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (www.mietefotobox.at/agb) und wurden diese auch an den Kunden übermittelt.
1.3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.
1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen –gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen Zustimmung.
1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.

  1. Zahlungsbedingungen
    2.1 Die Zahlung ist immer im Voraus zu tätigen – sofern nicht anders vereinbart.
    2.2 Der Zahlungseingang sollte mindestens 5 Werktage im vorhinein getätigt werden, in Hinblick auf das Vermietungsdatum.
    Für die Abwicklung der Zahlung verwenden Sie bitte die nachfolgenden Bankdaten. Als Verwendungszweck ist die Rechnungsnummer anzugeben.

Kontoinhaber: STEF-Elektrotechnik GmbH
Bankname: Volksbank Wien AG
IBAN: AT46 4300 0448 8906 9009
BIC: VBOEATWW

2.3. Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu
berechtigt, 9,2% Punkte über dem Basiszinssatz zu verrechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen
Zinssatz iHv 4%.
2.4. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden
der Rechnung zugerechnet.
2.5. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und
zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassospesen, Rechtsanwaltskosten etc.) an uns zu ersetzen.
Insbesondere verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro
Mahnung in Höhe von € 20 soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.

3. Widerrufsrecht
3.1 Für unternehmerische Kunden gilt kein Widerrufsrecht. Wenn der Veranstalter den Vertrag kündigt oder die Annahme der Leistung verweigert, hat die Firma STEF-Elektrotechnik GmbH das Recht auf die Verrechnung folgender Stornierungskosten:

Bei einem berechtigten Storno bis spätestens 28 Tage vor der Veranstaltung 10% des Mietpreises. Bei einer Stornierung zwischen 28 und 14 Tagen vor der Veranstaltung erfolgt eine Verrechnung von 50%. Innerhalb von 14 Tagen vor der Veranstaltung ist der volle Mietpreis fällig.

Ist der Kunde ein Verbraucher gelten die Stornierungskosten nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen. Sie können Ihre Buchung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Alternativ zur Stornierung gestatten wir dem Mieter die Verschiebung seiner Fotoboxbuchung auf einen neuen Termin.

4. Mietdauer
4.1 Die Mietdauer entspricht immer einem Tag. Die Abholung erfolgt am Tag vor der Veranstaltung Nachmittags (zwischen Mo-Do 12.30-16.00 Freitag zwischen 12.00-13.00). Rückgabe ist der Tag nach dem Event, die Retournierung muss bis 12:00 Uhr erfolgen. Ansonsten sind wir berechtigt einen weiteren Miettag zu verrechnen.

5. Pflichten des Mieters
5.1. Es obliegt dem Mieter, die Fotobox und die dazugehörige Ausstattung ordnungsgemäß zu handhaben, was die sorgfältige Befolgung der beigefügten Bedienungsanleitungen einschließt. Die Aufstellung ist ausschließlich in trockenen Innenräumen gestattet, und es ist nicht gestattet, Fremdmaterial (insbesondere durch Beklebung) am Eigentum von mietefotobox anzubringen. Der Mieter haftet für Beschädigungen oder fehlende Bestandteile der Ausrüstung sowie für die anfallenden Reinigungskosten. Eine Weitervermietung an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung seitens mietefotobox grundsätzlich untersagt.

6. Unvollständige Leistungserbringung
6.1. Wenn seitens mietefotobox eine unvollständige Leistungserbringung (beispielsweise aufgrund technischer Probleme, defekte Einzelteile, Transportbeschädigung,usw..) vorliegt, ist die Haftung auf den anteiligen Mietpreis begrenzt. Jegliche weitergehenden Ansprüche seitens des Mieters sind ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1.
Alle gemieteten Gegenstände bleiben Eigentum von mietefotobox . Dies gilt insbesondere für nicht verwendete Druckmaterialien wie Farbbänder und Fotopapier, die nach der Veranstaltung zusammen mit den übrigen Gegenständen zurückgeschickt werden müssen. Das bedruckte Material geht erst in das Eigentum des Mieters über, sobald es über die Fotobox ausgedruckt wurde.

Der USB-Stick, auf dem sich die Fotos der Veranstaltung befinden, geht in das Eigentum des Mieters über. Die Urheber- und Verwertungsrechte der Fotos verbleiben beim Mieter. Zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung ist es erforderlich, dass die aufgenommenen Fotos zusätzlich zum USB-Stick im internen Speicher der Fotobox verbleiben. Diese Fotos werden nicht regelmäßig ausgelesen und automatisch nach der Rückgabe der Fotobox vom Gerät gelöscht. Der Mieter erklärt sich mit dieser Art der Datenspeicherung einverstanden.

8. Unser geistiges Eigentum
8.1. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.
8.2. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
8.3. Der Kunde verpflichtet sich weiteres zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

9. Produkthaftung
9.1. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

10. Salvatorische Klausel
10.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht
berührt.
10.2. Wir, wie ebenso wie der unternehmerische Kunde, verpflichten uns jetzt schon, gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

11. Werben
11.1. Der Kunde räumt der STEF-Elektrotechnik GmbH das Recht ein, im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit, ungeachtet der Übertragungs-, Träger – und Speichertechniken, den Kunden unter Verwendung seines Firmenlogos als Referenzkunden zu nennen. Darüber hinaus räumt der Kunde bzgl. der Projekte der STEF-Elektrotechnik GmbH das kostenlose, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, das Projekt sowie die Leistungen der STEF-Elektrotechnik zu beschreiben und diese Beschreibung inklusiv ggf. enthaltener wörtlicher
Zitate ganz oder teilweise, ebenfalls unter Nennung des Kundennamens, Verwendung des Kundenlogos und vom Kunden oder der STEF-Elektrotechnik erstellter Fotos, Videos oder anderer Materialien publizistisch zur Illustration
und zu Werbezwecken sowohl in Print- als auch in elektronischen Medien zu verwenden. Diese Einwilligung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden; auf berechtigte Interessen der STEF-Elektrotechnik GmbH wird dabei
Rücksicht genommen.

12. Allgemeines
12.1. Es gilt österreichisches Recht
12.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
12.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens Wien.
12.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht.
Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.
12.5. Unserer aktuelle Datenschutzerklärung finden Sie unter https://www.mietefotobox.at/datenschutzerklaerung/